Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg - Stamm Don Bosco - DV Berlin

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Auszug aus der Satzung des Verbandes

Wesen, Aufgabe, Zugehörigkeit zu anderen Verbänden, Gliederung

1. Die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) ist der katholische Pfadfinderverband in der Bundesrepublik Deutschland.

2. Aufgabe der DPSG ist die Erziehung junger Menschen nach den Zielvorstellungen und Methoden, wie sie sich aus der Ordnung des Verbandes ergeben. Ordnung des Verbandes und Satzung ergänzen sich gegenseitig.

3. Die DPSG dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Niemand darf durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Zugehörigkeit zu anderen Verbänden

4. Die DPSG ist Mitgliedsverband des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und der Internationalen Katholischen Konferenz des Pfadfindertums (CICS).
Sie ist Mitgliedsverband im Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP). Dieser ist Mitglied des Deutschen Bundesjugendringes (DBJR) und der Weltorganisation der Pfadfinderbewegung (WOSM).

Gliederung

5. Die DPSG ist der Zusammenschluss aller katholischen Pfadfinderstämme Deutschlands. Sie gliedert sich in Diözesanverbände und innerhalb dieser in Bezirke und Stämme.

6. Die DPSG ist ein nicht rechtsfähiger Verein. Rechtsträger aller für den Gesamtverband tätigen Stellen, Einrichtungen und Unternehmungen ist der "Bundesamt Sankt Georg e.V.". Die Mitglieder des Bundesvorstands der DPSG sind gleichberechtigte, geborene Mitglieder des Vorstands des "Bundesamt Sankt Georg e.V.". Die Mitglieder des "Bundesamt Sankt Georg e.V." werden von der Bundesversammlung der DPSG gewählt.

7. Die Diözesanverbände, Bezirke und Stämme sind je eigene nicht rechtsfähige Vereine. Sie handeln im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach der Ordnung des Verbandes und dieser Satzung selbstständig und eigenverantwortlich. Sie können für ihre Stellen, Einrichtungen und Unternehmungen Rechtsträger als eingetragene Vereine bilden.
Werden eingetragene Vereine für den Verband, seine Einrichtungen und Unternehmungen in Diözesanverbänden, Bezirken und Stämmen gebildet, so übernimmt einer der beiden Vorsitzenden der DPSG der jeweiligen Ebene den Vorsitz des eingetragenen Vereins. Die weiteren Mitglieder des Vorstands der DPSG der jeweiligen Ebene können darüber hinaus gleichberechtigt im Vorstand des Rechtsträgers mitwirken.
Die Mitglieder des Rechtsträgers müssen von der zuständigen Versammlung gewählt werden.
Werden keine rechtsfähigen Vereine gebildet, so hat die zuständige Versammlung Kassenprüfer/innen zu wählen.

© 2011 Jugendförderung Stamm Don Bosco e.V.